
Ab 1. Januar 2027 wird die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge neu ausgerichtet. Für die freiwillige Versicherung der VBL sowie für die kapitalgedeckten Beiträge im Abrechnungsverband Ost der Pflichtversicherung wird dann die neue Beitragsförderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz möglich sein.
Das Grundprinzip der neuen Förderung: Die Beiträge zur Altersvorsorge werden stärker und proportional zu den geleisteten Beiträgen über eine staatliche Förderung unterstützt.
Neben der geänderten Fördersystematik sieht das Altersvorsorgereformgesetz für den Bereich der privaten staatlich geförderten Altersvorsorge die Möglichkeit von neuen Produktkategorien vor (ein rein kapitalorientiertes Altersvorsorgedepot oder ein so genanntes Standarddepot). Für die Säule der betrieblichen Altersvorsorge und damit auch für die VBL bleibt es aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Betriebsrentengesetzes sowie des Tarifvertrags Altersvorsorge bei den bisherigen Produktarten.
Ab Januar 2027 können Förderberechtigte bei Neuverträgen für ihre Sparbeiträge die Beitragsförderung als staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme der Riester-Förderung ist ab 2027 für Neuverträge nicht mehr vorgesehen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann diesen unverändert weiter besparen und die bisherige Förderung auch nach 2026 weiter nutzen. Ein Wechsel zur neuen Beitragsförderung ist aber möglich. Dabei ist zu beachten, dass ein Wechsel in die neue Beitragsförderung für alle förderfähigen Verträge bindend ist. Eine Rückkehr in die bisherige Riester-Förderung ist später nicht mehr möglich.
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