3 Fragen – 3 Antworten: Betriebsrente bei der VBL beantragen.

Bei Erwerbsminderung, im Alter und für Hinterbliebene sind die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Rentenleistungen angewiesen. Viele wissen, dass dabei die Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Aber muss die Betriebsrente auch gesondert beantragt werden? Benötigt die VBL den gesetzlichen Rentenbescheid? Und welcher Vorlauf ist erforderlich?

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie einen Rückruf unter www.vbl.de/de/rueckrufservice. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.

 

Ja, Sie müssen Ihre Betriebsrente bitte zusätzlich bei uns beantragen. Die gesetzliche Rentenversicherung erhält mit der Antragstellung dort andere Informationen, als dies bei uns erforderlich ist. Auch aus Datenschutzgründen sind daher gesonderte Anträge erforderlich.

Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Betriebsrente einfach in unserem Kundenportal „Meine VBL“ online zu beantragen: Nach der Anmeldung in „Meine VBL“ finden Sie den Online-Rentenantrag in der Rubrik "Online-Services/Rentenantrag".

Link: Meine VBL für Versicherte

Sofern Sie uns Ihren Antrag auf Betriebsrente per Post schicken möchten, können Sie sich die erforderlichen Antragsvordrucke auf unserer Website herunterladen. Informieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, wenn wir Ihnen die Unterlagen zusenden sollen.

Link: Rente beantragen

Hinweis: Bitte senden Sie uns Anlagen zu Ihrem Rentenantrag immer nur in Kopie und nicht im Original zu. Die Unterlagen werden von uns elektronisch archiviert und anschließend nach datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.

Nein. Sobald Sie Ihren Rentenantrag bei der VBL gestellt haben, fordern wir die notwendigen Informationen selbst bei der gesetzlichen Rentenversicherung an.

So ist sichergestellt, dass wir nur die Daten erhalten, die auch wirklich für die Berechnung Ihrer Betriebsrente erforderlich sind.

 

Bitte senden Sie uns etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn Ihren Antrag auf Betriebsrente zu. Sollten Informationen fehlen, können diese dann noch rechtzeitig nachgereicht werden.

Nur wenn Sie in der freiwilligen Versicherung Ihre Option zur Kapitalauszahlung ausüben möchten, beantragen Sie dies bitte bis spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Beachten Sie bitte, dass die Fristen bei der gesetzlichen Rentenversicherung abweichen können.

Ausführliche Informationen sowie eine Checkliste zur Beantragung der Betriebsrente finden Sie hier:

Links: